Betriebsordnung – Alpin-Coaster

Betriebsordnung – Alpin Coaster

Grundbestimmungen

  • Die Fahrt auf allen Bahnen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, diese Betriebsordnung und die Anweisungen des Personals einzuhalten.
  • Bei Verstoß gegen die Regeln kann der Fahrer ohne Ersatz von der Fahrt ausgeschlossen werden.

Fahrsicherheit

  • Der Fahrer ist verpflichtet, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die weder ihn noch andere gefährdet.
  • Es ist notwendig, einen sicheren Abstand einzuhalten:
    • mindestens 25 Meter
    • bei Nässe mindestens 50 Meter
  • Auf der Strecke ist verboten:
    • anzuhalten
    • sich umzudrehen
    • den Betrieb zu behindern
  • Der Fahrer muss während der gesamten Fahrt:
    • in Fahrtrichtung sitzen
    • die Strecke vor sich beobachten
    • die Bremse mit beiden Händen halten

Beschränkungen und Verbote

  • Während der Fahrt ist die Benutzung von Mobiltelefonen, Kameras und Fotoapparaten verboten.
    Ausgenommen sind fest angebrachte Geräte.
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist verboten.
  • Es ist nicht erlaubt, während der Fahrt die Bahn oder die Konstruktion des Wagens zu berühren.

Kinder und Begleitung

  • Kinder unter 8 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person in einem Wagen fahren.
  • Kindern unter 12 Jahren wird das Tragen eines Schutzhelms empfohlen.

Betrieb bei ungünstigen Bedingungen

  • Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg – erhöhte Vorsicht ist erforderlich.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Bahn bei ungünstigen Bedingungen zu schließen.

Weitere Bestimmungen

  • Mit dem Kauf des Tickets bestätigt der Besucher die Zustimmung zu dieser Betriebsordnung.
  • Für beschädigte oder ungültige Tickets kann keine Entschädigung geleistet werden.

Spezielle Regeln für den Alpin Coaster

  • Der Fahrer ist verpflichtet, während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt zu sein und darf nicht mit den Sicherheitsvorrichtungen des Wagens hantieren.
  • Während der Fahrt ist es verboten, zu versuchen, den Wagen zu verlassen oder in irgendeiner Weise in dessen Konstruktion einzugreifen.
  • Ein- und Aussteigen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und gemäß den Anweisungen des Personals erlaubt.
  • Die Wagen können mit Sicherheitssystemen (z. B. automatischer Bremse) ausgestattet sein, die nicht beeinträchtigt oder missbraucht werden dürfen.
  • Die Fahrt ist nicht geeignet für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die sich durch die Fahrt verschlechtern könnten.
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