Betriebsordnung
Grundbestimmungen
- Die Fahrt auf allen Bahnen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Jeder Besucher ist verpflichtet, diese Betriebsordnung und die Anweisungen des Personals einzuhalten.
- Bei Regelverstößen kann der Fahrer ohne Ersatz von der Fahrt ausgeschlossen werden.
Fahrsicherheit
- Der Fahrer ist verpflichtet, mit einer Geschwindigkeit zu fahren, die weder ihn noch andere gefährdet.
- Es ist notwendig, einen sicheren Abstand einzuhalten:
- mindestens 25 Meter
- bei Nässe mindestens 50 Meter
- Auf der Strecke ist verboten:
- anzuhalten
- sich umzudrehen
- den Verkehr zu behindern
- Der Fahrer muss während der gesamten Fahrt:
- in Fahrtrichtung sitzen
- die Strecke vor sich beobachten
- die Bremse mit beiden Händen halten
Einschränkungen und Verbote
- Während der Fahrt ist die Benutzung von Mobiltelefonen, Kameras und Fotoapparaten verboten.
Ausgenommen sind fest angebrachte Geräte. - Fahren unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen ist verboten.
- Es ist nicht erlaubt, während der Fahrt die Bahn oder die Konstruktion des Wagens zu berühren.
Kinder und Begleitung
- Kinder bis 8 Jahre dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person in einem Wagen fahren.
- Kindern bis 12 Jahre wird das Tragen eines Schutzhelms empfohlen.
Betrieb bei ungünstigen Bedingungen
- Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg – erhöhte Vorsicht ist erforderlich.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Bahn bei ungünstigen Bedingungen zu schließen.
Weitere Bestimmungen
- Mit dem Kauf des Tickets bestätigt der Besucher die Zustimmung zu dieser Betriebsordnung.
- Für beschädigte oder ungültige Tickets kann keine Entschädigung geleistet werden.
Spezielle Regeln für den Alpin-Coaster
- Der Fahrer ist verpflichtet, während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt zu sein und darf nicht mit den Sicherheitsvorrichtungen des Wagens hantieren.
- Während der Fahrt ist es verboten, zu versuchen, den Wagen zu verlassen oder in irgendeiner Weise in seine Konstruktion einzugreifen.
- Ein- und Aussteigen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und gemäß den Anweisungen des Personals erlaubt.
- Die Wagen können mit Sicherheitssystemen (z. B. automatischer Bremse) ausgestattet sein, die nicht beeinflusst oder missbraucht werden dürfen.
- Die Fahrt ist nicht geeignet für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die sich durch die Fahrt verschlechtern könnten.